Beratung
Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet (Haftpflichtschaden) beschädigt wurde, ist es wichtig die Ansprüche von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Wir beraten Sie in diesem Punkt gerne.
Gutachten
Wir stehen Ihnen gerne für alle Gutachten-Typen wie Haftpflichtgutachten, Wertgutachten, Oldtimer-Gutachten oder Kasko-Gutachten zur Verfügung. Ihnen steht es als Geschädigtem grundsätzlich frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl für die Begutachtung zu beauftragen.
Service
Ihre Ansprüche bei einem Unfall – die Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe, bilden den Schwerpunkt unseres Sachverständigen-Büros. Wir unterstützen Sie bei einer schnellen und gleichzeitig vollständigen Schadensregulierung.
Unfall
Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet (Haftpflichtschaden) beschädigt wurde, ist es wichtig die Ansprüche von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen.
1. Schritt: Gutachten erstellen lassen!
Dieser erste Schritt ist die Grundlage für die weitere Vorgehensweise egal ob Sie fiktiv nach Gutachten abrechnen wollen, eine Reparatur durchführen lassen oder überlegen ein anderes Fahrzeug zu erwerben.
Festlegung von Schadenshöhe und Schadensumfang
Berechnung der Wertminderung
Kalkulation von Wiederbeschaffungswert und Restwert
Ermittlung von Nutzungsausfall oder Mietwagen-Anspruch
Gutachten
Zu den folgenden Zwecken ist es vorteilhaft den Rat eines Kfz- Sachverständigen einzuholen. Wir beraten Sie in diesen Fällen gerne.
Haftpflichtgutachten
Sie sind der Anspruchsteller, weil Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde. Es steht Ihnen frei, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der Schadensumfang und Schadenshöhe für Sie ermittelt.
Wertgutachten
Zum Beispiel: Sie wollen Ihr Fahrzeug aus dem Firmenbesitz nehmen und privat weiter nutzen. Das Finanzamt braucht eine unabhängige Wertermittlung zur Festlegung des Steueranteils.
Oldtimer Gutachten
Wertermittlung Ihres Liebhaberfahrzeugs. Sei es für Ankauf / Veräußerung oder für die Versicherung zur richtigen Absicherung des Wertgegenstandes. Dabei greifen wir, über unseren Kooperationspartner „classic-analytics“, auf eine Datenbank mit mehr als 30.000 aktuellen Oldtimerpreisen und 50.000 internationalen Auktionsergebnissen, ab 1993, zu.
Kostenvoranschlag
Bei Bagatellschäden wird durch einen Kostenvoranschlag bzw. durch ein Kurzgutachten die Schadenshöhe ermittelt. Die Bagatellschadensgrenze ist für den „ Nicht-Sachkundigen“ fast unmöglich zu erkennen. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft den Rat eines Kfz- Sachverständigen einzuholen.
Gutachten für Reise-, Wohnmobile und Wohnwagen
Ein Fachgebiet, das viel individuelles Fachwissen und ständige Weiterbildung erfordert.
Gerade spezielle Ausführungen, Sonderausstattungen und Spezial- Auf- und Anbauten, benötigen bei der Erfassung, Wertermittlung und Kostenkalkulation besondere Berücksichtigung.
Gutachten für Sonderfahrzeuge, LKW, Forst- und Landmaschinen
LKW, Forst- und Landmaschinen sowie Erntegeräte werden heute auf die Bedürfnisse des Besitzers bzw. Fahrzeughalters zugeschnitten und produziert.
Sei es verstärkte Ausführungen oder Sonderaufbauten, GPS Steuerungen, Ertragsrechner, Telematik Systeme bzw. Computer, die anfallende Arbeiten und Erträge messen und für die weitere Bearbeitung bereit stellen.
Eine zeitnahe Unfallaufnahme, Bearbeitung und Kostenermittlung ist von äußerster Wichtigkeit, weil diese Fahrzeuge und deren Besitzer nur geringe Ausfälle voraussetzen.
Schadensumfang bzw. Kostenermittlung bei diesen Fahrzeugen kann nur in enger Zusammenarbeit mit Herstellern und Ausrüstern erfolgen. Diese Kalkulationen benötigen eine besondere Leidenschaft und Hingabe.
Unser Büro und seine Mitarbeiter haben schon seit Jahrzehnten diese Begeisterung für Sonderfahrzeuge und stehen Ihnen gerne bei der Schadensermittlung zur Verfügung.
E-Bike Gutachten
Der E- Bike Fahrradmarkt erlebt in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs.
Laut der E-Bike-Finder Studie 2016 lag der Durchschnittspreis eines in Deutschland verkauften E-Bikes bei 3.287 Euro.
Sollte es zu einem Unfall mit einem E-Bike kommen, sind die Reparaturkosten schnell im 4- stelligen Bereich, oder sogar im Totalschadenbereich.
Dann muss der Wiederbeschaffungswert bzw. Zeitwert für die Versicherung ermittelt werden.
Bei der Ermittlung der Reparaturkosten oder der Marktwerte, ist unser Sachverständigen- Büro gerne behilflich.
Kaskoschaden
Haben Sie Ihr Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt und sind Kaskoversichert, ermittelt ein Kaskogutachten die zu erstattenden Kosten. Außerdem können Sie mit Ihrer Versicherung klären ob Sie den Sachverständigen selber bestimmen dürfen.
Kosten
Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde und Sie ein Gutachten beauftragen, handelt es sich um sogenannte Beweissicherungskosten. Diese müssen von der Versicherung des Verursachers vollständig übernommen werden. Für den Geschädigten dürfen nach aktueller Rechtsprechung keinerlei Kosten entstehen, um den Ursprungszustand zu erreichen.
Peter Bach
Geprüfter Sachverständiger seit 1999. Peter Bach konnte seine Erfahrung im Karosserie- und Lackierbereich durch eine mehr als 25-jährige Kfz- Meister und Werkstattleitungs- Tätigkeit sammeln. Darüber hinaus hat er sein Gutachterwissen in zahlreichen Seminaren und Weiterbildungen gerade auch im Bereich Spezial- und Sonderfahrzeuge ausgebaut.
Kontaktieren Sie uns
Wir beraten Sie gerne!
Postanschrift
KFZ-Sachverständigenbüro Peter Bach
Frankfurter Straße 22a
57234 Wilnsdorf
Telefon
Mobil: +49 170 3023085